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Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster: Stallpflicht verhängt
### Wichtige Info zur Geflügelpest im Tierpark Finsterwalde
Im Landkreis Elbe-Elster gibt es eine Geflügelpest.
Geflügelpest heißt Vogelgrippe.
Das ist eine ansteckende Krankheit bei Vögeln.
Seit dem 29.
Oktober 2025 gilt eine Stallpflicht.
Stallpflicht bedeutet: Geflügel muss im Stall bleiben.
### Was bedeutet das für den Tierpark?
Der Tierpark Finsterwalde hat viele Vögel.
Diese Vögel bleiben jetzt im Stall oder in sicheren Bereichen.
Sie können die Vögel momentan nicht im Park sehen.
### Können Sie den Tierpark trotzdem besuchen?
Ja, der Tierpark bleibt offen.
Sie können alle anderen Tiere sehen.
Zum Beispiel:
- Affen
- Rehe
- Fische
Der Tierparkleiter Herr Heitmann bittet um Ihr Verständnis.
Die Maßnahmen schützen die Gesundheit der Tiere.
### Was müssen Sie wissen?
- Die Stallpflicht bleibt, bis die Geflügelpest vorbei ist.
- Der Tierpark informiert, wenn sich etwas ändert.
### Kontakt bei Fragen
Bei Fragen können Sie den Tierpark anrufen oder schreiben.
Die Tierparkleitung hilft gerne weiter.
### Zusammenfassung
Die Gesundheit der Tiere ist sehr wichtig.
Deshalb bleibt die Stallpflicht für Vögel.
Der Tierpark ist trotzdem offen für Ihren Besuch.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Schutzmaßnahme.