Strausberg startet Ende Oktober mit der Laubabholung

Die Stadt Strausberg startet ab dem 21. beziehungsweise 22. Oktober mit den ersten Touren zur diesjährigen Laubentsorgung. Welche Straßen an welchem Tag dran sind, hängt vom Wohnort ab. Eine Übersicht aller städtischen Abholtermine kündigt die Stadt auf ihrer Internetseite, in den Strausberger Bekanntmachungskästen und in der nächsten Ausgabe der „Neuen Strausberger Zeitung“ vom 5. Oktober an.
Nur Straßenlaub in die bereitgestellten Säcke
Im Mittelpunkt steht das Laub von Straßenbäumen. Die Bäume sind in der Regel durch Plaketten gekennzeichnet. Für die Abgabe des Straßenlaubes können handelsübliche Müllsäcke genutzt werden. Laub von Bäumen auf privaten Grundstücken gehört nicht dazu; dafür ist die Stadt nicht zuständig.
Hinweise des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland
Für privates Laub weist der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland darauf hin, dass die Grünabfallentsorgung ab 2026 nur noch auf Abruf erfolgt. Die Abholung muss vorher telefonisch, online oder über die Abfall-App MOL angemeldet werden. Außerdem bietet der Entsorgungsbetrieb seit diesem Jahr einen Containerdienst für größere Mengen Grünschnitt an. Der Verkauf der Kraftpapiersäcke wurde eingestellt.
Banderolen, Fristen und Gebühren
Banderolen für Ast- und Strauchwerkbündel kosten 9,32 Euro pro Stück. Sie sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, beim Entsorgungsbetrieb MOL in der Klosterstraße 18 sowie bei Arbeitsschutz Complett Pabst in der Kastanienallee 52 erhältlich.
Laubsäcke und gebündeltes Ast- und Strauchwerk dürfen frühestens am Abend vor der jeweiligen Abholung bereitgestellt werden und müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens gut sichtbar und sicher am Fahrbahnrand liegen. Zu frühe Bereitstellung kann den Fußgänger- und Straßenverkehr behindern und im Einzelfall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Grundlage ist die Sondernutzungssatzung der Stadt Strausberg.
Reinigungspflichten nachlesen
Wer wissen möchte, ob die Reinigungspflicht für die eigene Straße oder den Geh- beziehungsweise Radweg bei der Stadt oder beim Anlieger liegt und in welchem Umfang gereinigt werden muss, findet die Angaben im Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Strausberg. Es ist Bestandteil der Straßenreinigungssatzung und listet für jede Straße die jeweilige Reinigungs- und Winterdienstkategorie auf. Beide Satzungen stehen online unter www.stadt-strausberg.de/satzungen-und-verordnungen-2-2/ zur Verfügung.
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