Lübben schreibt Grundstück der Alten Schmiede in Groß Lubolz aus

Lübben (Spreewald) verkauft „Alte Schmiede“ in Lubolz per Höchstgebotsausschreibung: Gebote bis 28.10.2026, 10 Uhr, Mindestpreis 20.116 Euro.

Von Redaktion Lübben (Spreewald) / Lubin2 Min. Lesezeit

Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) will die an der öffentlichen Verkehrsanlage „Lubolzer-Lübbener Straße“ in Lübben (Spreewald) OT Lubolz gelegene und mit dem Gebäude der ehemaligen Schmiede bebaute Grundstücksteilfläche erneut im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im Bieterverfahren zum Höchstgebot veräußern. Es handelt sich um das Gebäude der „Alten Schmiede“ auf einem etwa 235 Quadratmeter großen Grundstück, das nach Angaben der Stadt um 1900 errichtet wurde und sich in einem stark verschlissenen Zustand befindet.

Nach der Mitteilung wird die noch zu vermessende Fläche im Nordwesten von der Lubolzer-Lübbener Straße begrenzt, in allen anderen Richtungen von bebauten oder bebaubaren Grundstücken. Das Grundstück sei ungewöhnlich klein bemessen; ob und in welchem Umfang eine eigenständige Bebauung möglich ist, sollte vor einer Abgabe des Angebots sorgfältig geprüft werden. Das Wertgutachten kann eingesehen werden.

Gebote bis 28. Oktober 2026 möglich

Gebote können vom 30. September bis 28. Oktober 2026, 10 Uhr, eingereicht werden. Das Mindestkaufpreisangebot liegt bei 20.116,00 Euro und ergibt sich aus dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert gemäß Wertgutachten vom 03.03.2026.

Interessenten sollen ihr Kaufpreisangebot vorzugsweise digital bis zum 28. Oktober 2026, 10 Uhr, an [email protected] senden oder es bei der Stadt Lübben (Spreewald), Sachgebiet Liegenschaften, mit dem Vermerk „Ausschreibung Grundstück Groß Lubolz“, Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald), einreichen. Für Fragen zur Teilnahme nennt die Stadt das Sachgebiet Liegenschaften unter den Telefonnummern 03546 79-2308 und 03546 79-2307 sowie die E-Mail-Adresse [email protected]. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die Stadt betont, dass es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts handelt, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Eine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL oder VOB besteht demnach nicht. Die Entscheidung, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, bleibt freibleibend; bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.

Mit der Pressemitteilung wird zudem ein Orthofoto übermittelt. Die Verwendung des Bildmaterials zur Pressemitteilung ist bei Nennung des Namens des Rechteinhabers beziehungsweise Fotografen vergütungsfrei gestattet; das Material darf nur in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache